Fahrzeug vorübergehend stilllegen: Ablauf und Versicherung

Veröffentlicht am 21. Juli 2026

Wer ein Fahrzeug für einige Monate oder länger nicht braucht, muss es nicht zwangsläufig endgültig abmelden. Die vorübergehende Stilllegung ist die flexiblere Alternative.

Was bedeutet eine vorübergehende Stilllegung?

Bei einer vorübergehenden Stilllegung wird Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle als “außer Betrieb” gemeldet, bleibt aber auf Sie als Halter registriert. Die Kennzeichen werden entstempelt und das Fahrzeug darf bis zur Wiederanmeldung nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Unterschied zur endgültigen Abmeldung

Anders als bei einer endgültigen Abmeldung bleibt bei der vorübergehenden Stilllegung die Zulassung im System der Zulassungsstelle erhalten. Das erleichtert eine spätere Wiederanmeldung, da nicht alle Unterlagen erneut eingereicht werden müssen.

Wie melde ich mein Fahrzeug wieder an?

Für die Wiederanmeldung benötigen Sie:

  1. Eine aktuelle eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  2. Einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung, falls diese in der Zwischenzeit abgelaufen ist
  3. Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I und II

Da die eVB-Nummer zwingend erforderlich ist, lohnt sich vor der Wiederanmeldung ein aktueller Tarifvergleich – gerade wenn das Fahrzeug länger stillgelegt war, hat sich am Markt oft einiges getan.

Was passiert mit der Versicherung während der Stilllegung?

Ihr bestehender Versicherungsvertrag wird durch die Stilllegung nicht automatisch gekündigt. Viele Versicherer wandeln den Vertrag auf Wunsch in eine güngstigere Ruheversicherung um, die zumindest Diebstahl- und Brandschäden abdeckt, ohne die vollen Haftpflichtbeiträge zu berechnen. Sprechen Sie das aktiv mit Ihrem Versicherer ab, statt den Vertrag einfach ungenutzt weiterlaufen zu lassen.

Wie lange kann ein Fahrzeug stillgelegt bleiben?

Grundsätzlich ist die Dauer einer vorübergehenden Stilllegung nicht gesetzlich begrenzt. Bei sehr langer Stilllegung können einzelne Zulassungsstellen jedoch zusätzliche Nachweise verlangen, etwa zur Betriebserlaubnis oder zum technischen Zustand.

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Häufige Fragen zur Fahrzeugstilllegung

Brauche ich für die Wiederanmeldung eine neue eVB-Nummer? Ja. Nach jeder vorübergehenden Stilllegung benötigen Sie für die Wiederanmeldung eine aktuelle eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung.
Wie lange kann ein Fahrzeug stillgelegt bleiben? Eine vorübergehende Stilllegung ist grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt, wird aber nach einigen Jahren ohne Wiederanmeldung von manchen Zulassungsstellen hinterfragt oder erfordert einen erneuten Nachweis der Betriebserlaubnis.
Muss ich während der Stilllegung weiter Kfz-Steuer zahlen? Nein, während einer offiziell gemeldeten Stilllegung fällt keine Kfz-Steuer an.
Kann ich ein stillgelegtes Fahrzeug trotzdem auf meinem Grundstück abstellen? Ja, das Abstellen auf privatem, nicht öffentlichem Grund ist auch mit stillgelegtem Fahrzeug ohne Kennzeichen möglich.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung.